Gründung

Müssen wir unsere Oberministranten neu wählen oder können diese in ihrem Amt bleiben?

Die Satzung sieht 4 gewählte Pfarreigruppenleitungen (Oberministranten) vor. Diese müssen in geheimer Wahl gewählt oder bestätigt werden. Daher müsst ihr eine geheime Wahl durchführen.

Wie gründe ich eine Pfarreigruppe?

Toll, dass ihr Interesse an einer Mitgliedschaft bei uns habt. Um euch richtig zu gründen, geht doch bitte wie folgt vor:

  1.  Schreibt Stefan Heumann eine kurze E-Mail, dass ihr euch gründen wollt.
  2.  Ihr bekommt von uns ein Informationspaket zugeschickt, wo alle wichtigen Infos enthalten sind.
  3.  Ihr ladet eure Ministranten zu einer Versammlung ein und wählt dort in geheimer Wahl bis zu 4 Pfarreigruppenleitungen
  4.  Schickt uns die Mitgliedsanträge und das Protokoll der Versammlung zu.
  5. Im Anschluss erhaltet ihr von uns eine Bestätigung über die Aufnahme.

Ministrantenverband München und Freising
Korbinians Haus der Kirchlichen Jugendarbeit
Preysingstr. 93
81667 München

Ist die Anzahl der Pfarreigruppenleiter auf 4 festgelegt oder ist das selbst wählbar?

Laut Satzung sieht der MV 4 Pfarreigruppenleitungen und 1 geistliche Begleitung vor. Dies kann mit einer eigenen Geschäftsordnung aber beliebig erweitert werden.

Eine Vorlage für eine solche Geschäftsordnung findet ihr demnächst unter Downloads.

 

Was mache ich, wenn meine Pfarreigruppenleitung noch nicht 14 Jahre alt ist?

Am besten fragt ihr bei euch in der/dem Pfarrei/Pfarrverband mal herum. Vielleicht gibt es einen Hauptamtlichen oder ein Elternteil, welche die Leitung der Gruppe übernimmt. Die hauptamtliche Person könnt ihr als geistliche Leitung und das Elternteil als normale Leitung in einer Vollversammlung wählen.

Mitgliedschaft

Muss jeder Ministrant seine Mitgliedschaft kündigen?

Ja. Da unsere Mitglieder freiwillig bei uns Mitglied sind, sollen sie auch jederzeit die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, wann sie ihre Mitgliedschaft beenden wollen. Grundsätzlich muss für das folgende Jahr bis 6 Wochen vor Jahresende gekündigt werden. Dies können sie formlos per Mail bei der nächst höheren Leitung. Diese leitet die Kündigungen gesammelt an info@mv-mf.de weiter.

 

Muss jeder Ministrant einen Mitgliedsantrag abgeben?

Ja. Uns ist sehr wichtig, dass jeder Ministrant freiwillig bei uns Mitglied wird. Daher bestehen wir auf einen Mitgliedsantrag pro Ministrant.

Finanzen

Benötigen wir einen Kassier – muss dieser Mitglied in der Leiterebene sein?

Einen Kassier benötigt ihr nicht. Ihr benötigt jedoch einen Finanzbeauftragten. Dieser bekommt eine Zeichnungsvollmacht und erhält Zugriff auf eure Finanzen.
Der Finanzbeauftrage muss nicht Mitglied der Leiterebene sein.

Müssen wir unsere Finanzen selbst verwalten?

Grundsätzlich könnt ihr als eigne Pfarreigruppe des MVs eure Finanzen selbst verwalten. Hierfür bekommt ihr von uns ein Unterkonto des Ministrantenverbands. Ihr braucht nun nur noch einen Finanzverantworlichen, welcher mind. 18 Jahre alt ist.

Sonstiges

Wie bin ich als MV-Mitglied versichert?

Für alle Mitglieder besteht eine  „BDKJ-Mitglieder-Versicherung” bei der Jugendhaus Düsseldorf Versicherungen GmbH. Die Versicherung beinhaltet eine Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz-Versicherung mit jeweils speziellen Bedingungen, die auf die kirchliche Jugendverbandsarbeit zugeschnitten sind.

 

Die Leistungen sind unter folgendem Link beschrieben:

https://jhdversicherungen.de/BDKJ-Mitglieder-Versicherung.php

 

Muss jeder Ministrant meiner Pfarreigruppe Mitglied werden, um ministrieren zu dürfen?

Nein. Um vor Ort ministrieren zu können, muss man nicht Mitglied im MV München und Freising sein.

Darf auf Ortsgruppen- /Dekanatsebene eine weitere Ebene eingeführt werden?

Eine weitere Entscheidungs-Ebene ist nicht möglich. Gerne könnt ihr aber für inhaltliche Arbeit sogenannte Arbeitskreise einrichten.