Impfberechtigung für Ehrenamtliche

Der Bayerische Jugendring hat die Impfberechtigung von ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeit:innen in der Jugendarbeit erreichen können, womit Ehren-/ und Hauptamtliche der Jugendverbände in die dritte Impfpriorität fallen.

Weitere Infos dazu findet auf der Internetseite des BJR (https://www.bjr.de/service/umgang-mit-corona-virus-sars-cov-2.html).

Somit ist der Ministrantenverband München und Freising bzw. das Ministrantenwerk St. Tarzisius als Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach §75 SGB VIII berechtigt Bestätigungen zur Impfpriorisierung auszustellen.

Gerne könnt ihr euch bei info@mv-mf.de melden, um eine Bestätigung der Impfpriorisierung zu erhalten. Ebenfalls ist es möglich, dass ihr als Pfarrei-/ und Dekanatsleitungen diese Bestätigungen ausstellt. Wenn ihr die Vorlage benötigt, meldet euch gerne!

Uns ist es aber wichtig zu sagen, dass wir diese Bestätigung nur an Personen ausstellen, die tatsächlich Leitend oder Ehrenamtlich Tätig sind. Eine reine Mitgliedschaft im Ministrantenverband ist nicht ausreichend. In einem Zitat des BJR heißt es: „Die Träger sollten daher nur Personen schicken und ihnen die Tätigkeit bestätigen (s.u.), welche auch wirklich tätig sind (z.B. einen Treff leiten oder in den Pfingst- oder Sommerferien als Betreuer:innen geplant sind).”

Bei Fragen könnt ihr euch gerne melden!