Im Erzbistum München und Freising sind öffentliche Gottesdienste von Montag, 4. Mai, an unter Auflagen wieder möglich, wie Kardinal Marx, in einem Dekret bekanntgibt. Um das Infektionsrisiko unter den Gottesdienstbesuchern angesichts der Corona-Pandemie möglichst gering zu halten und die staatlichen Vorgaben einzuhalten, hat die Erzdiözese ein Schutzkonzept erarbeitet und mit der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt. So kann es wieder Gottesdienste geben, an denen Gläubige unter bestimmten Voraussetzungen teilnehmen können.
Zu den besonderen Schutzmaßnahmen zählen vor allem ein Mindestabstand der Gottesdienstteilnehmer von zwei Metern zueinander und das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. „Der Gesundheitsschutz bleibt entscheidend“, betonen Generalvikar Christoph Klingan und Amtschefin Stephanie Herrmann und zugleich: „Vielleicht kann angesichts der Krisensituation auch neu deutlich werden, was es heißt, gemeinsam Kirche zu sein. Es braucht jetzt Haupt- und Ehrenamtliche, die gemeinsam für ein verantwortliches Vorgehen und die Umsetzung der Voraussetzungen für die Gottesdienstfeier sorgen.“
So müssen die Plätze unter Einhaltung der Abstandsregeln für die Teilnehmer im Vorfeld markiert und entsprechend zugewiesen werden. Um niemanden an der Kirchentür abweisen zu müssen, wird ein Anmeldeverfahren empfohlen. Die Dauer der Gottesdienste ist auf maximal 60 Minuten begrenzt. Gemeindegesang ist allenfalls in sehr reduzierter Form vorgesehen, da mit Singen ein besonderes Infektionsrisiko verbunden wird. Das Gotteslob muss selbst mitgebracht werden. Auf Chorgesang wird verzichtet, Scholagesang, Solisten und kleine Ensembles ohne Blasinstrumente sind möglich. Die Kommunion wird nur als Handkommunion ausgeteilt. Der Priester trägt dabei Mund-Nasen-Bedeckung.
Auch Taufen und Trauungen sowie Requien und Trauergottesdienste können unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen des Infektionsschutzkonzepts gefeiert werden.
Alle Erstkommunionfeiern werden bis Pfingsten, alle Firmungen bis zum Ende der Sommerferien aufgeschoben. Pfarrfeste und Ausflüge müssen bis auf weiteres abgesagt werden. Es wird dringend empfohlen, Bittgänge und Wallfahrten mindestens bis zum Ende der Pfingstferien abzusagen.
Beichten und Seelsorgsgespräche sollten nur nach individueller Terminvereinbarung und unter Wahrung der Abstandsregeln erfolgen. Die Nutzung eines Beichtstuhles ist daher bis auf weiteres nicht möglich.
Fronleichnamsprozessionen mit der Gemeinde werden in diesem Jahr nicht stattfinden. Am Fronleichnamstag (11. Juni) wird unter Einhaltung des Infektionsschutzkonzeptes in den Kirchen die Heilige Eucharistie gefeiert werden. Nach der Kommunion kann das Allerheiligste am Altar ausgesetzt werden. Nach dem Segen für die Gläubigen kann der Priester ohne sie vor den Eingang der Kirchentüre ziehen und dort für den Ort den Eucharistischen Segen spenden.
Über die Ministranten heißt es in dem Infektionsschutzkonzept folgendes:
“Liturgische Dienste
Zu jedem Zeitpunkt des Gottesdienstes sind die Abstandsregeln zwischen den Anwesenden, auch bei denjenigen, die einen liturgischen Dienst ausüben, einzuhalten. Von einer allgemeinen Pflicht, im Gottesdienst Mundschutz zu tragen, sind jene entbunden, die gerade sprechen (Gebete, Vortrag von Lesung/Antwortpsalm/ Evangelium). […]
Einzelne Ministranten/innen sind zulässig, die zu jedem Zeitpunkt der Gottesdienstfeier (inkl. Einzug und Auszug) die Abstandsregeln einzuhalten haben, auch gegenüber dem Priester und anderen Mitwirkenden in der Liturgie. […]
Liturgische Gegenstände
Liturgische Bücher (Messbuch, Lektionar) und Mappen (Fürbitten, Vermeldungen etc.) werden nur von der jeweils vortragenden Person in die Hand genommen und nicht an- bzw. weitergereicht. Der Buchkuss nach dem Evangelium entfällt.
Die Gefäße für die eucharistischen Gaben werden unter Beachtung aller hygienischen Vorgaben (Mundschutz, Handschuhe) für den Gottesdienst vorbereitet und befüllt, mit Palla oder in anderer angemessener Weise abgedeckt und an die entsprechende Stelle im Altarraum gebracht (idealerweise bereits auf dem Altar bereitgestellt). Auch Kelchtuch und Lavabogarnitur sind vor Gottesdienstbeginn entsprechend durch den/die Mesner/in zum Gebrauch für den Priester bereitzulegen. Die Händewaschung vollzieht er alleine ohne Hilfe von Ministranten. Ein Weihrauchfass wird nicht verwendet.
Alle gebrauchten Gegenstände werden nach der Feier in der Sakristei gründlich gereinigt.”
Quelle: Erzbistum München und Freising